Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Mandanten in allen Fragen rund um die Immobilie.
Im Mietrecht bin ich beispielsweise bei der Gestaltung und Auslegung von Mietverträgen, dem Ausspruch oder der Abwehr von Kündigungen und Mieterhöhungen sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite tätig. Im WEG-Recht berate und vertrete ich sowohl einzelne Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümer-gemeinschaften und Hausverwaltungen bei Beschlussanfechtungen und allen Fragen des Gebrauchs von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum.